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TK (DTB) TK (DTB)

07. Oktober 2011

TK-OL ahndet Regelverstöße

Bei der DM Lang und dem Deutschland-Cup kam es in Bad Harzburg bedauerlicherweise zu mehreren eklatanten Regelverstößen. Obwohl der das Wettkampfgelände querende kleine Fluss wegen Auflagen des Forstes und Naturschutzes auf allen Karten als nicht zu betretendes Sperrgebiet markiert war und die erlaubten Übergänge aus der Karte ersichtlich waren, kam es an beiden Tagen zu Missachtungen dieses Sperrgebietes.

Orientierungslauf-Logo des Deutschen Turnerbundes
Orientierungslauf-Logo des Deutschen Turnerbundes
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Nachdem bereits am Samstag Verstöße gegen das Betretungsverbot bekannt wurden (trotz vielfältiger Hinweise im Vorfeld sowie im WKZ), entschieden die Ausrichter am Sonntag das Sperrgebiet durch Kampfrichter zu kontrollieren. Der Umstand, dass auch am Sonntag Wettkämpfer trotz nochmals wiederholter mehrmaliger Hinweise der Sprecher im WKZ sowie der am Bachlauf sichtbaren Kampfrichter den Fluss außerhalb der erlaubten Übergänge querten, kann nach Ansicht des Ausrichters, des verantwortlichen TD und des TK-OL kein Versehen gewesen sein, sondern pure Absicht. Mit diesem Verhalten haben einige wenige Wettkämpfer nicht nur den eigenen Vorteil über die sportliche Fairness gestellt, sondern - was schwerer wiegt - die zwischen Ausrichter und Forst bzw. Naturschutz bestehenden Absprachen zunichte gemacht. Dies ist innerhalb kurzer Zeit das zweite Mal, dass Wettkämpfer mit gravierenden Verstößen gegen die Wettkampfbestimmungen dem deutschen Orientierungslauf insofern schaden, als dass sie die betroffenen Ausrichter und den OL in Deutschland als Ganzes vor Probleme stellen. Erinnert sei an den Ostsee-OL 2010, als ein Sperrgebiet beim Sprint in Heringsdorf mehrfach ignoriert wurde. Neben dem juristischen Nachspiel, haben die OLer aus Mecklenburg-Vorpommern inzwischen auch mit der Nichterhaltung von Genehmigungen für OL-Veranstaltungen zu kämpfen - eine direkte Konsequenz der Ereignisse des Vorjahres.

Das TK-OL hat beschlossen, die Regelverstöße vom Sonntag (über die bereits erfolgte Disqualifikation der entsprechenden Einzelläufer hinaus) gemäß A 3.6, Punkt 6 der Wettkampfbestimmungen zu ahnden. Die dem TK-OL durch den Ausrichter benannten Wettkämpfer, denen der Regelverstoß durch Kampfrichter nachgewiesen werden konnte, werden mit einer 6-monatigen Startsperre für Bundesveranstaltungen im Fuß-OL belegt. Diese Startsperre beginnt am 1.11.2011 und endet am 30.04.2012. Betroffen sind damit die DBK Nacht am 17.03.2012, die DBK Ultralang am 21.04.2012 und der BRL Mittel am 22.04.2012. Gemäß den Wettkampfbestimmungen werden die Betroffenen sowie deren Vereine über die Startsperre schriftlich informiert. Das TK-OL hofft, dass dies eine einmalige Anwendung des Instruments der Startsperre im oben beschriebenen Zusammenhang bleiben möge und dass die damit verbundene Botschaft von der gesamten deutschen Orientierungslauf-Gemeinschaft verstanden wird.

Mehr:
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