19. Juni 2018
Deutscher Orientierungssport-Verband und Deutscher Turner-Bund schließen Vertrag
Die Gründung des Deutschen Orientierungssport-Verbandes (DOSV) als Zusammenschluss von Vereinen vor mittlerweile vier Jahren wurde von vielen als Chance gesehen, bestimmte sportartspezifische Dinge zunehmend in Eigenverantwortung zu regeln und damit die spürbaren Nachteile innerhalb des großen Mehrspartenverbandes Deutscher Turner-Bund (DTB) auszugleichen. Nachdem seitens des DTB zunächst kein Verständnis dafür aufgebracht wurde, hat eine Reihe offener und im gegenseitigen Vertrauen geführter Gespräche zwischen DTB-Spitze, Vertretern des Technischen Komitees (TK OL) und des DOSV nunmehr zum Abschluss eines Vertrages geführt.
Im Grundsatz betont dieser Vertrag die konstruktive Zusammenarbeit zwischen DOSV und DTB, wobei der DOSV für bestimmte Dinge zukünftig vollständig eigenverantwortlich sein wird, das Wettkampfangebot sinnvoll ergänzen kann und in enger Abstimmung mit dem TK OL auch IOF-Aufgaben wahrnehmen wird. Die Entwicklung breitensportlicher Angebote im Orientierungssport wird als gemeinsame Aufgabe gesehen. Im Einzelnen wird der DOSV die Orientierungsport-Homepage, das Wettkampf- und Meldesystem (O-Manager) und die Bundesrangliste selbständig betreiben. Dies scheint auf den ersten Blick nicht neu. Aber wir kommen durch diese eindeutige Regelung nun in eine rechtlich sichere Situation, zumal unser bisheriges selbständiges Agieren besonders von Vertretern anderer DTB-Sportarten sehr kritisch beobachtet wurde. Auch die Wertung zur Deutschen Park Tour wurde durch die Zuordnung zum DOSV vereinsrechtlich legitimiert.
Grundsätzlich bleibt das Wettkampfsystem auf Bundesebene mit den bisherigen Regularien mit Meisterschaften und Startpasspflicht bestehen. Ausnahmen: Der DOSV kann eigene neue Wettkampfformate entwickeln. Beispiele wären DOSV-Meisterschaften in der Sprint-Staffel oder im Knockout-Sprint. Diese Formate können (müssen aber nicht) nach Erprobung vom TK OL in das nationale DTB-Wettkampfportfolio aufgenommen werden. Auch können Vereine in ihrer Eigenschaft als DOSV-Mitglieder einspringen, wenn sich für die bundesweiten DTB-Wettkämpfe keine Ausrichter finden. Hierdurch soll dem derzeit verstärkt drohenden Ausfall von Bundeswettkämpfen entgegengewirkt werden. Die dann an den DOSV zu entrichtende Wettkampfabgabe wird laut Beschluss der Mitgliederversammlung des DOSV für eine Übergangszeit auf 60% reduziert. Alle Orientierungssportlerinnen und -sportler sollen, wie die DOSV-Mitgliederversammlung ebenfalls festlegte, nach wie vor und ohne zusätzliche Einschränkungen und bei gleichen Startgebühren volles Startrecht bei allen Wettkämpfen besitzen. D.h. zur Teilnahme an DOSV-Veranstaltungen soll neben der Mitgliedschaft in einem DOSV-Verein auch der Nachweis eines Startpasses des DTB oder des BDR (Bund Deutscher Radfahrer) berechtigen.
Die Laufzeit des Vertrages ist auf vier Jahre festgelegt, wobei DTB und DOSV nach zwei Jahren gemeinsam Zwischenbilanz ziehen werden. Für den DTB ist ein solcher Vertrag übrigens nicht neu. Mit den Faustballern wurde beispielsweise noch eine weitergehende Regelung vereinbart, wonach die Arbeit des gesamten Technischen Komitees von der 'Deutschen Faustball Liga' übernommen wird. Der vollständige Vertragstext ist auf der Homepage des DOSV und im Dokumentenbereich von www.orientierungslauf.de eingestellt. Derzeit vertritt der DOSV nahezu 1400 aktive Orientierungsläufer und Orientierungsläuferinnen aus 22 Vereinen in 8 Bundesländern.