15. Juli 2019
Teamstartrecht ab 2019
Verschiedene Ereignisse des letzten Jahres haben zahlreiche Veränderungen für das Teamstartrecht im Orientierungslauf bewirkt. Vor den nationalen Teamwettkämpfen im Herbst ist es jetzt Zeit Klarheit zu schaffen. Dank des Meldeportals O-Manger kann auch die technische Umsetzung sichergestellt werden.
Seit Ende 2017 arbeitete der DTB mit Hochdruck an der Digitalisierung des Startrechts. Dieses Startrecht wurde dieses Jahr eingeführt. Die Bundestagung OL hat eine 55%-Regelung für Teamzusammensetzungen bei Bundesveranstaltungen beschlossen und auch die Ende März 2019 geschlossene Vereinbarung zwischen DOSV und DTB hat am Ende Einfluss auf die Ausgestaltung der neuen Regelungen. In den Wettkampfbestimmungen B 5.2.2 ist festgelegt, dass mindestens 55% einer Mannschafft/Staffel dem Stammverein angehören müssen. Der Stammverein ist der Verein, der ein Team zum Wettkampf anmeldet und auch darüber hinaus alle Rechte und Pflichten für das Team wahrnimmt. Alle Personen, die in einem Team starten, müssen Mitglied in einem deutschen Verein sein, in dem Orientierungssport betrieben wird. Der Verein muss Mitglied in einem Landesturnverband, im DOSV und/oder im Bund Deutscher Radfahrer (BDR) sein. Darüber hinaus ist für einen Start in den Kategorien D/H 19 T und D/H 15-18 T sowohl für die Personen, die dem Stammverein angehören, als auch denjenigen, die dem Stammverein nicht anhören, ein gültiges DTB-Startrecht erforderlich.
Im Weiteren soll erklärt werden, wie die Zugehörigkeit zu einem Stammverein geregelt wird. Für Läufer und Läuferinnen in den Kategorien D/H 19 T und D/H 15-18 T, ist der Stammverein der Verein, für den sie ein aktuell gültiges DTB-Startrecht (ID und Jahresmarke) besitzen. Besonders in den Seniorenkategorien aber auch bei den Jüngeren bis 14 Jahren werden in den Vereinsteams Läufer zu Einsatz kommen, die kein DTB-Startrecht besitzen. Für diese Personen gilt folgende einfache Regelung, die mit Unterstützung des O-Managers verwaltet wird. Jede Person wird im O-Manager genau einem Stammverein zugeordnet. Diese Zuordnung gilt typischerweise für ein Kalenderjahr. Der Stammverein kann von Anfang Dezember und bis Ende Januar des Folgejahres gewechselt werden. Ein unterjähriger Wechsel wird in der Regel – analog zur DTB-Jahresmarke – mit einer Verzögerung von drei Monaten freigeschaltet. Aktuell besteht die Aufgabe, für alle im O-Manager registrierten Personen einen Stammverein erstmalig zuzuordnen. Dies soll weitestgehend automatisch und somit ohne Aufwand für die Betroffenen erfolgen. Dabei wird wie folgt vorgegangen. 1) Für Personen, die im O-Manager für genau einen Verein registriert sind, ist dieser Verein der Stammverein. 2) Für Personen, die in mehreren Vereinen registriert sind und in 2019 bei Einzelläufen (auf Bundesebene) für genau einen Verein gestartet sind, wird dieser Verein als Stammverein zugordnet. 3) Für Personen, die in mehreren Vereinen registriert sind und in 2019 an keinen Einzelläufen teilgenommen haben aber in 2018 bei Einzelläufen (auf Bundesebene) für genau einen Verein gestartet sind, wird dieser Verein als Stammverein zugordnet. 4) Personen, für die keine der Bedingungen 1) bis 3) erfüllt ist, müssen sich selbst für einen Stammverein im O-Manager registrieren. Voraussetzung ist in jedem Fall die Mitgliedschaft im Stammverein.
Die Überprüfung der Startrechte und der Vereinszugehörigkeiten inkl. der Einhaltung der 55%-Regelung soll rechtzeitig vor dem jeweiligen Wettkampf erfolgen. Aus diesem Grund müssen die Namen der Teammittglieder bis zu einer bestimmten Frist im O-Manager eingetragen werden. Diese Frist wird voraussichtlich 7 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung liegen. Darüber hinaus sind die Modalitäten zu klären, wie bei kurzfristigen Teamänderungen (z.B. im Krankheitsfall) die notwendigen Überprüfungen ohne Internetzugang erfolgen können. Hierzu werden zu gegebener Zeit noch separate Informationen veröffentlicht.