19. Dezember 2023
Sport im Wald - ein neues Gesetz wird erarbeitet
Das „Bundeswaldgesetz“, auf dessen Grundlage wir unseren Sport in der Natur betreiben, besteht seit 1975 und wird aktuell überarbeitet und in Bezug auf den Regelungsumfang stark erweitert. In den bislang vorliegenden Referentenentwürfen verstärken sich dabei die Anzeichen, dass die Befürworter einer Einschränkung des Waldbetretungsrechts die Situation um die unübersehbaren Waldschäden und die schwierige Finanzsituation der Waldbesitzer politisch zu nutzen versuchen, um zumindest punktuell den Zugang Dritter in den Wald rechtlich zu erschweren.
Natürlich gilt es, die Interessen der Waldbesitzer mit den ebenfalls berechtigten Interessen derjenigen fair abzustimmen, die den Wald z.B. zur Erholung oder wie wir zum Sporttreiben nutzen. Verständlicherweise sind die Vorstellungen der beiden Gruppen nicht deckungsgleich, zumal die zweite genannte Interessensgruppe sehr inhomogen zusammengesetzt ist (Naturfreundinnen, Wanderer, Reiterinnen, Bergführer, Mountainbikerinnen, Fledermausbeobachter, Bio-Lehrerinnen und eben O-Sportler, um nur einige zu nennen) und nicht immer an einem gemeinsamen Strang zieht. Die besondere Interessenslage der Jägerinnen und auch die des Naturschutzes macht Lösungen nicht leichter.
Vor einigen Tagen lud das „Kuratorium Sport & Natur“ seine Mitglieder zu einer Diskussionsrunde zur bevorstehenden Novellierung des Waldgesetzes ein. Das Kuratorium ist ein Verein, der Natursportarten zusammenschließt und sich in der Bundespolitik für deren Interessen einsetzt. Der DOSV ist Mitglied in diesem Kuratorium und hat sich durch Wieland Kärger (DOSV) und Nikolaus Risch (AGO-Umwelt) an der Diskussion beteiligt.
Wichtigster Punkt im Gesetzes-Entwurf für den O-Sport und andere Natursportarten ist der Abschnitt 4 „Verhalten im Wald“. Unter § 29 ist das „Betreten des Waldes“ geregelt. Beispielsweise soll das Betreten in der Dämmerung und bei Nacht (insbesondere abseits von Wegen) stark eingeschränkt werden, was nicht nur OLern ein Training in der aktuellen Jahreszeit stark erschwert. Von allen anwesenden Natursportvertretern wurde dieser Punkt intensiv diskutiert.
Unter § 30 „Weitere Formen der Nutzung“ wird festgestellt, dass Veranstaltungen im Wald genehmigungspflichtig sind. Hier wurde von Seiten der OLer und anderer Teilnehmer angemerkt, dass die Größe der Veranstaltung, die eine offizielle Genehmigung erfordert, unklar definiert ist, ebenso bleibt die Unterscheidung kommerzielle vs. nicht kommerzielle Nutzung unklar.
Weiterhin soll es nach dem derzeitigen Entwurf genehmigungspflichtig werden, einen außerhalb bestehender Wege aufgezeichneten GPS-Track in den entsprechenden Foren hochzuladen (Strava, Garmin, Attackpoint, Komoot). Hier wird erheblicher Widerstand auch anderer Gruppen erwartet.
Ein weiterer Punkt der angesprochen wurde, behandelte den Haftungsausschluss des Waldbesitzers. Für waldtypische Gefahren wie z.B. herabfallendes Totholz haftet der Waldbesitzer nicht. Dies war bisher so und so wird es wohl auch bleiben. Im Umkehrschluss sollte man dann aber auch argumentieren können, dass durch einen Waldbesitzer ein Betretungsverbot wegen der Gefahr herabfallender Äste nicht ausgesprochen werden darf.
Grundsätzlich herrschte in der Diskussionsrunde die Ansicht, dass der vorliegende Entwurf sehr stark durch die Lobby der Waldbesitzer beeinflusst ist. Der Vorstand des Kuratorium Sport & Natur hat diese und viele weitere angesprochene Punkte aufgenommen. Der nun folgende Schritt im Kuratorium ist die Ausarbeitung einer Strategie, um die Interessen des Natursports bei den nächsten Verhandlungsrunden zu diesem Gesetz einzubringen und durchzusetzen, bevor es zur Anhörung im Bundestag kommt. Wir sind weiterhin optimistisch, dass die sich entwickelnde Lobby der Natursportverbände inzwischen stark genug etabliert ist, um die schlimmsten Auswirkungen für unseren Sport zu verhindern.
In diesem Kontext sind gerade in politischen Diskussionen gute Antworten auf Fragen zur Selbstverpflichtung von Natursportlern zentral wichtig. Unser Verhaltenskodex enthält viele gute Argumente und verständliche Antworten. Wir sollten ihn deshalb in allen Kommunikationsbereichen um unseren Sport zukünftig noch offensiver nutzen.
Mehr:
Referentenentwurf Bundeswaldgesetz mit Stand vom 10.11.2023 (PDF, letzter Abruf: 19.12.2023)
O-Sport im Einklang mit der Natur
Verhaltenskodex der Orientierungssportler (PDF)
Kuratorium Sport und Natur e.V.