Geländesperren Geländesperren

Für die im Folgenden aufgeführten Gelände gelten bis zum genannten Ablaufdatum Geländesperren gemäß Ziffer B 2.1.2 der Wettkampfbestimmungen Orientierungslauf.

Die betroffenen Gebiete dürfen von potentiellen Teilnehmern der Wettkämpfe, ihren Betreuern, Trainern usw. bis zum Ablaufdatum nicht betreten werden. Ausnahmen: Die betroffenen Gelände dürfen auf öffentlichen, geteerten Straßen durchquert werden. Betroffene Städte oder Gemeinden dürfen zu normalen Zwecken (Arbeit, Studium, Tourismus, etc.) betreten werden. Es ist jedoch untersagt, in diesen Gebieten Training mit Karten abzuhalten, an anderen als den in der jeweiligen Beschreibung genannten OL-Wettkämpfen teilzunehmen oder Routen zu testen.

Eintragungswünsche für Geländesperren bitte an das Webmasterteam schicken: webteam@o-sport.de