Geländesperren Geländesperren

Für die im Folgenden aufgeführten Gelände gelten bis zum genannten Ablaufdatum Geländesperren gemäß Ziffer B 2.1.2 der Wettkampfbestimmungen Orientierungslauf.

Die betroffenen Gebiete dürfen von potentiellen Teilnehmern der Wettkämpfe, ihren Betreuern, Trainern usw. bis zum Ablaufdatum nicht betreten werden. Die Nutzung des betreffenden Loipennetzes, sowie dessen Auskundschaftung sind untersagt. Ausnahmen: Die betroffenen Gelände dürfen auf öffentlichen, geteerten Straßen durchquert werden. Es ist untersagt, in diesen Gebieten Training mit Karten abzuhalten, an anderen als den in der jeweiligen Beschreibung genannten Ski-OL-Wettkämpfen teilzunehmen oder Routen zu testen.

Eintragungswünsche für Geländesperren bitte an das Webmasterteam schicken: webteam@o-sport.de